AGBs und Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Integrationskurse und Sprachkurs _Selbstzahler_ im Sächsisches Bildungszentrum e. V.(SBZ e.V.) 

 (gültig ab 05.10.2018)

 

1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Teilnehmern von Integrationskursen nach §43 der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für
Ausländer und Spätaussiedler (IntV) des Sächsisches Bildungszentrum e.V. (im Folgenden auch kurz „SBZ e.V.“ genannt). Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche und weibliche Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.

2 Vertragsgegenstand

Integrationskursen nach §43 IntV umfassen u.a.: Durchführung der Sprach- und Orientierungskurse, Exkursionen und Praktika sowie die Abnahme der Abschlusstests.

2.1 Kursablauf Für den jeweiligen Integrationskurs sind die erforderlichen Vorkenntnisse und Ziele bzw. Inhalte festgelegt. SBZ e.V. behält sich vor, in Abstimmung mit dem BAMF, Änderungen im
Kursablaufplan vorzunehmen. Der Teilnehmer erhält i.d.R. bei Kursbeginn eine Modul- und
Kostenaufstellung. Es gelten die mit dem BAMF festgelegten Unterrichts- und Anwesenheitszeiten.
Darüberhinausgehende Regelungen können regional an den SBZ e.V.-Standorten mit den SBZ e.V.-
Mitarbeitern vereinbart werden. Am Ende des Sprachkurses und des Orientierungskurses sind
Abschlusstests vorgesehen. Es gilt die jeweils gültige Prüfungsordnung nach §17 Abs.1 Nr.1 und 2 der
IntV, entsprechend dieser erhält der Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss ein „Zertifikat
Integrationskurs“ des BAMF, mindestens jedoch eine Teilnahmebestätigung.

2.2 Arbeitsmittel
SBZ e.V. stellt den Teilnehmern für die Dauer des Kurses keine kursbegleitenden Lernmittel zur
Verfügung. Kosten und Besorgung kursbegleitender Lernmittel sind von dem Teilnehmer selbst zu
tragen.

2.3 Anmeldung und Vertragsabschluss Jede Person, welche Zugangsvoraussetzungen nach §4 Abs. 1
Satz 1 IntV erfüllt, kann sich bei SBZ e.V. zu einem Integrationskurs anmelden. Der Teilnehmer ist mit Zugang des unterzeichneten Teilnahmevertrages in Schriftform bei SBZ e.V. angemeldet.

2.4 Die zur Anmeldung abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit.
b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Abfrage Ihrer Festnetz- bzw. Mobilfunknummer und Ihrer E-Mail-Adresse erfolgt in unserem berechtigten Interesse, Sie bei Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Rechtsgrundlage ist in diesen Fällen Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig erreichen. Durch Angabe von IBAN, Name und Vorname des Kontoinhabers können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden Datenbanken und Anwendungen können durch von uns beauftragte IT-Dienstleister betreut werden.

2.5 Wir geben Ihren Namen, Adresse, E-Mail-Adresse und – soweit angegeben – Telefonnummer, an den jeweiligen Kursleiter zur Vorbereitung und Durchführung des Kurses weiter. Dies umfasst auch die Kontaktaufnahme bei Änderungen. Für die Teilnahme an zertifizierten Prüfungen (z.B. Telc-Sprachprüfungen, sowie LiD-Prüfungen) leiten wir die hierzu erforderlichen Daten (z. B. Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, Muttersprache, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail) an die Prüfungsinstitute weiter. Diese Übermittlungen dienen der Vertragserfüllung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Für die Teilnahme an
Integrationskursen müssen wir Ihren Namen und erforderliche Kontaktdaten (z. B. Name, Vorname,
Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, Muttersprache, Anschrift,
Telefonnummer und E-Mail) an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz „BAMF“) weitergeben. Rechtsgrundlage hierfür ist § 88 a Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz. Ferner kann bei Landesmittelkursen und solchen, welche durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, eine Übermittlung an Behörden erforderlich sein. Diese Übermittlungen beruhen auf einer rechtlichen Verpflichtung. Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten an diese Behörden ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, die die Übermittlung vorsehen.

3 Gebühren

3.1 Vertragliche Gebühren Der Teilnehmer ist verpflichtet, die im Teilnahmevertrag festgelegten
Gebühren zu den festgelegten Fälligkeiten i.d. Regel jeweils vor Modulbeginn unaufgefordert durch
Überweisung an SBZ e.V. zu entrichten. Genaue Daten erhält der Teilnehmer bei Vertragsabschluss. Die vertraglichen Gebühren enthalten alle Kosten der Maßnahme.

3.2 Bankverbindung SBZ e.V. Commerzbank IBAN:DE54 8508 0000 0500 9984 00 BIC: DRESDEFF850

3.3 Gebührenrückstände für die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren haftet der Teilnehmer.
Nimmt der Teilnehmer eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung, mit Mahngebühren in Höhe von jeweils 10 €. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist SBZ e.V. berechtigt, den Teilnahmevertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen zu kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei SBZ e.V.. Für rückständige Gebühren behält sich SBZ e.V. die Erhebung banküblicher Sollzinsen vor.

4 Rücktritt und Kündigung

4.1 Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer Rücktritte und Kündigungen bedürfen immer der Schriftform. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Ein Rücktritt von
Teilnahmeverträgen kann bis zum letzten Werktag vor Beginn der Maßnahme, bzw. Modul /
Kursabschnitt erfolgen. Für den Teilnehmer ist in diesem Fall der Rücktritt gebührenfrei. Während der Maßnahme ist eine Kündigung mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende des laufenden Moduls möglich. Bei nicht fristgerechter Kündigung trägt der Teilnehmer 50 % der Gebühren des Folgemodules. Bei Arbeitsaufnahme ist die 14-tägige Kündigungsfrist einzuhalten. Das gesetzliche Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4.2 Rücktritt und Kündigung durch SBZ e.V.
SBZ e.V. behält sich vor, den Kurs vor Kursstart räumlich und/oder zeitlich in Abstimmung mit BAMF zu verlegen. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse) ist SBZ e.V. darüber hinaus berechtigt, den Kurs ganz abzusagen. SBZ e.V. kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer SBZ e.V. die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses Seite 1 von 2 bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.:
• unrichtige Angaben zur Person
• mangelnde Leistungsbereitschaft oder Mitarbeit
• häufige unentschuldigte Abwesenheit
• grobe Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die mitgeltende Hausordnung
• erhebliche Gebührenrückstände
• grobes Fehlverhalten des Teilnehmers gegenüber anderen Teilnehmern, freiberuflichen Kursleitern bzw. gegenüber den SBZ e.V.-Mitarbeitern
• Missachtung von Kursleiterweisungen. Bevor eine Kündigung aufgrund von Fehlverhalten
ausgesprochen wird, stellt SBZ e.V. im Regelfall eine schriftliche Abmahnung aus. Eine Abmahnung ist aber entbehrlich, wenn der Teilnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Fehlverhalten von SBZ e.V. nicht geduldet werden würde.

5 Mitwirkungspflichten

Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Unterrichtszeiten engagiert und aktiv mitzuarbeiten. Die Anwesenheit des Teilnehmers wird schriftlich dokumentiert. Abwesenheit ist in jedem Fall mit
Begründung dem zuständigen SBZ e.V.-Standort umgehend mitzuteilen.

6 Haftung und Schutz

6.1 Haftung SBZ e.V. haftet für das Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Daten nur dann, wenn ihr eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung etwa ihr obliegender Bewachungs- oder Obhutspflichten vorzuwerfen ist. SBZ e.V. haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung SBZ e.V. oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie haftet auch für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung SBZ e.V. oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus ist die Haftung SBZ e.V. ausgeschlossen. Der Teilnehmer stellt SBZ e.V. schon jetzt von der Haftung gegenüber Dritten frei, die dadurch entsteht, dass der Teilnehmer schuldhaft eine Pflicht aus diesem Vertrag verletzt hat.

6.2 Diebstahl
SBZ e.V. behält sich vor, jeden Diebstahl fremden Eigentums juristisch zu verfolgen.

6.3 Nach Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche
Aufbewahrungspflichten. In diesem Fall werden diese Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Ihre Daten
werden für jegliche andere Verwendung außer ggf. bewilligter Werbung gesperrt.
Daten, die Sie uns bei Nutzung unserer Kontaktmöglichkeiten (z. B. E-Mail, Telefon) bereitstellen,
werden gelöscht, sobald die Kommunikation beendet beziehungsweise Ihr Anliegen vollständig geklärt ist und diese Daten nicht zugleich zu Vertragszwecken erhoben worden sind. Kommunikation zu Rechtsansprüchen wird bis zum Ende der Verjährung gespeichert.
Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

6.4 Urheberrecht
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter
Schutzrechte. Die von SBZ e.V. bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden. Alle Video-, Ton- und Bildrechte liegen bei SBZ e.V.. Der Teilnehmer stellt SBZ e.V. von Ansprüchen Dritter frei, die von diesen aufgrund der Nichtbeachtung der vorliegenden Vereinbarung geltend gemacht werden.

7 Technik

Der Teilnehmer verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit der von SBZ e.V. zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung. Die vorhandene Hard- und Software darf nicht für Zwecke genutzt werden, die im Widerspruch zu allgemein gültigen Rechtsvorschriften stehen. Kopieren, Bearbeiten oder Löschen fremder Daten ist nicht erlaubt. In diesem Sinne strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht. Das Entfernen und Austauschen von SBZ e.V.-Hardware, eigenmächtige Eingriffe in die Hard-und Softwarekonfiguration sowie sonstige Beeinträchtigungen der Server und Netzwerke sind zu unterlassen. Defekte an Hard- und Software sowie der Zugriff durch unbefugte Dritte sind unmittelbar einem SBZ e.V.-Mitarbeiter zu melden. Das Speichern von privaten Daten, Spielen, Filmen, Musik etc. auf den Netzlaufwerken oder Lernplatz-PCs ist nicht gestattet. Die Installation von Software (auch kostenloser) ist zu unterlassen. Der Teilnehmer darf den am SBZ e.V.-Standort zur Verfügung gestellten Internetzugang während der Unterrichtszeiten ausschließlich zu Unterrichtszwecken benutzen. Die Bereitstellung des Internet-Anschlusses stellt eine freiwillige Leistung von SBZ e.V. dar. SBZ e.V. behält sich vor, Teilnehmer von der Nutzung des Internetanschlusses auszuschließen.

Stand 10/2018

Hausordnung Sächsisches Bildungszentrum e.V.

 

Präambel

 

Eine Gemeinschaft von Teilnehmer, Lehrkräften und Mitarbeitern braucht bestimmte Regeln das reibungslose Zusammenleben. Das Akademische Bildungs-Centrum e.V. ist eine friedliche, interkulturelle und weltoffene Lehr- und Lernstätte. Wir beachten in unserem täglichen Miteinander die Prinzipien unserer Gemeinschaft mit respektvollem Umgang und gegenseitiger Toleranz, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Gleichberechtigung.

Allgemeines

1. Das Gebäude, das Treppenhaus, die Klassenräume, der Flur sowie die WCs sind sauber zu halten. Nach dem Verlassen des Unterrichts ist der Raum, die Tafel und der Arbeitsplatzt sauber zu hinterlassen.
2. Für Abfälle und Wertstoffe sind die dafür Vorgesehenen Behälter zu benutzen.
3. Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes (auch auf den Toiletten) nicht
gestattet. Beachten Sie hierzu die ausgewiesene Raucherzone vor dem Gebäude.
4. Der Konsum von alkoholischen Getränken innerhalb der Einrichtung ist in
der Regel nicht gestattet.
5. Das Betreiben ungeprüfter elektrischer Geräte (Wasserkocher, Kaffeemaschinen usw.) sind nicht gestattet.
6. Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten nicht mitgebracht werden. Das Akademische Bildungs-Centrum haftet im Falle eines Verlustes nicht.
7. Während des Unterrichts darf nicht gegessen werden. Essen und offene
Getränke gehören dabei auch nicht auf den Schreibtisch.
8. Bekanntmachungen aller Art müssen von der Geschäftsführung genehmigt
werden.
9. Das Betreten von unbefugten Räumen ist nicht gestattet. Dies beinhaltet auch den Zutritt in die Küche.                                                                                              10. Jegliche Art von Handgreiflichkeiten oder sexuelle Belästigungen sind
verboten.

Kursbesuch

1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen. Einzelheiten regelt die IntV.
2. Bei Krankheit gelten die Bestimmungen der IntV. über die der TN während der Anmeldung benachrichtigt wird.
3. Änderungen der Personalien sind der Verwaltung umgehend mitzuteilen.
4. Im Unterricht dürfen keine Auseinandersetzungen zu politischen oder
religiösen Themen geführt werden.

Unterrichtsbesuch

1. Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem ausgehändigten Plan. Lehrkräfte und Teilnehmer beginnen und beenden den Unterricht pünktlich.
2. Während den Unterrichtszeiten und in den Pausen ist in der Einrichtung Lärm zu vermeiden.
3. Während des Unterrichts müssen Handys und andere mitgebrachte elektronische Geräte ausgeschaltet oder lautlos in den Taschen aufbewahrt werden.
4. Während des Unterrichts ist das Aufsuchen des WCs nur in Ausnahmefällen erlaubt. Hierzu sollten die Pausen abgewartet werden.

Weisungsrecht

1. Den Weisungen der Verwaltung, Geschäftsführung, Lehrkräfte ist Folge zu leisten.                                                                                                                                        2. Bei Brand- und Katastrophenalarm gelten die Weisungen der in diesem Fall Zuständigen (z.B. Feuerwehr oder Polizei)

Versicherung und Haftung

1. Jeder Teilnehmer ist innerhalb den Unterrichtszeiten im Gebäude gegen Unfälle versichert.
2. Bei mutwilliger Beschädigung vom Eigentum muss der/die Verursacher/in
für den Schaden aufkommen.
3. Für verlorene oder vergessene Gegenstände kann das Akademische Bildungs Centrum nicht haftbar gemacht werden.

Unfälle, Gefahren, Katastrophen

1. Bei einem Brand oder Erste Hilfe Bedarf ist der in der Einrichtung ausgehängte Plan zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen.
2. Unfallgefahren müssen jederzeit vermieden werden. Dazu müssen die Flure, Notausgänge und der Zugang zu den Feuerlöschern unbedingt freigehalten
werden.
3. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist verboten.
4. Mängel oder Gefahrenquellen, die möglicherweise zu Unfällen führen
können, müssen dem Sicherheitsbeauftragten sofort gemeldet werden.
5. Die Lehrkräfte informieren zu Beginn des Kurses die Klasse über das richtige Verhalten im Alarmfall. Die Teilnehmer müssen sich im Alarmfall an diese Richtlinien halten.